
Kaffee aus dem Urlaub mitnehmen – worauf Sie achten sollten
Zusammenfassung: Kaffee ist weit mehr als nur ein Getränk; er ist ein Stück Kultur, eine Erinnerung und oft das perfekte Souvenir von Reisen in ferne Länder. Die gute Nachricht für alle Kaffeeliebhaber ist, dass die Einfuhr von Kaffee als kulinarisches Andenken in den meisten Fällen unkompliziert und problemlos ist. Innerhalb der Europäischen Union genießen Sie hierbei die volle Freiheit des Warenverkehrs, sodass Sie Ihren Lieblingskaffee ohne Zoll- und Steuerpflicht in nahezu unbegrenzten Mengen für den Eigenbedarf mit nach Hause nehmen können. Auch bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern sind die Regelungen fair und auf den persönlichen Gebrauch ausgelegt. Solange Sie die allgemeinen Wertfreigrenzen einhalten, können Sie auch hier entspannt Ihre exotischen Bohnen mitbringen.
Andere Kultur, andere Sitten und andere Geschmäcker: Egal, wo Sie Urlaub machen, es wird gewiss auch Kaffee geben. Doch wer die exotischen Bohnen mit nach Deutschland bringen will, sollte ein paar Regeln beachten.
Ob Rucksackreise durch Asien oder Luxusurlaub in Südamerika – auf eine frisch gebrühte Tasse Kaffee am Morgen wollen viele nicht verzichten. Aus Sorge, der Kaffee im Urlaubsland könnte nicht den eigenen Geschmack treffen, landet deshalb oft eine kleine Menge aus Deutschland im Gepäck. Innerhalb der EU ist das unproblematisch: Hier entfällt jegliche Zollpflicht.
Je nach Reiseziel unterscheiden sich Zubereitungsmethoden, Bohnensorten und Röstgrade – was dem Kaffee einen neuen Geschmack verleiht, der mitunter positiv überrascht. Viele bringen darum nicht nur Postkarten oder Souvenirs mit nach Hause, sondern auch Kaffee: als Mitbringsel, Geschenk oder Erinnerungsstück an den Urlaub.
Einfuhr aus EU-Ländern
Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr. Das bedeutet:
- Zollfrei: Kaffee kann in unbegrenzter Menge für den persönlichen Gebrauch zollfrei nach Deutschland eingeführt werden.
- Keine Kaffeesteuer: Auch die Kaffeesteuer entfällt, solange es sich um sogenannte „Reisemengen“ handelt, die eindeutig dem Eigenbedarf dienen.
- Richtwert: Als Orientierung gelten 10 Kilogramm Kaffee. Wer diese Menge überschreitet, sollte im Zweifelsfall nachweisen können, dass der Kaffee nicht für gewerbliche Zwecke gedacht ist.
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern)
Hier gelten die allgemeinen Freigrenze bei Reisen:
- Flug- oder Seereisen: Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro
- Andere Verkehrsmittel (z. B. Auto, Bahn): bis 300 Euro
- Reisende unter 15 Jahren: bis 175 Euro
Kaffee innerhalb dieser Freigrenzen
- Kaffee ist zoll- und steuerfrei, solange der Gesamtwert der mitgeführten Waren die jeweilige Freigrenze nicht überschreitet.
- Frühere spezielle Kaffeemengenbegrenzungen wurden abgeschafft. Kaffee fällt jetzt unter die allgemeine Wertgrenze.
Ab hier muss Kaffeesteuer gezahlt werden
- Wird die Wertgrenze überschritten, fallen Einfuhrabgaben an: Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Kaffeesteuer.
- Die Kaffeesteuer fällt in Deutschland grundsätzlich bereits ab dem ersten Gramm an, wenn der Kaffee gewerblich eingeführt wird.
- Für Privatpersonen gilt: Solange die Freigrenzen eingehalten werden, ist der Kaffee steuerfrei. Allerdings können die Behörden verlangen, dass glaubhaft gemacht wird, dass der Kaffee auch wirklich nur privat konsumiert wird.
Wichtige Hinweise für den Gebrauch
- Persönlicher Gebrauch: Die eingeführten Waren müssen eindeutig für den Eigenverbrauch bestimmt sein.
- Belege aufbewahren: Kaufbelege sollten mitgeführt werden, um den Warenwert bei einer Kontrolle nachzuweisen. Ohne Beleg erfolgt eine Schätzung durch den Zoll.
Kaffeesteuersätze in Deutschland
- Röstkaffee: 2,19 Euro pro Kilogramm
- Löslicher Kaffee: 4,78 Euro pro Kilogramm
- Kaffeehaltige Waren (10–900 g Kaffee/kg): Staffelung je nach Kaffeeanteil
Fazit Kaffee als kulinarisches Souvenir ist nicht nur erlaubt, sondern auch beliebt – und in den meisten Fällen völlig unproblematisch. Nur wer große Mengen oder besonders wertvolle Kaffeesorten mitbringt, sollte die Kaffeesteuer im Blick haben. Aktuelle Informationen und Einfuhrbestimmungen bietet der Deutsche Zoll auf seiner offiziellen Website.


