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Kaffee aus dem Urlaub mitnehmen – worauf Sie achten sollten

Andere Kultur, andere Sitten und andere Geschmäcker: Egal, wo Sie Urlaub machen, es wird gewiss auch Kaffee geben. Doch wer die exotischen Bohnen mit nach Deutschland bringen will, sollte ein paar Regeln beachten.

Ob Rucksackreise durch Asien oder Luxusurlaub in Südamerika – auf eine frisch gebrühte Tasse Kaffee am Morgen wollen viele nicht verzichten. Aus Sorge, der Kaffee im Urlaubsland könnte nicht den eigenen Geschmack treffen, landet deshalb oft eine kleine Menge aus Deutschland im Gepäck. Innerhalb der EU ist das unproblematisch: Hier entfällt jegliche Zollpflicht.

Je nach Reiseziel unterscheiden sich Zubereitungsmethoden, Bohnensorten und Röstgrade – was dem Kaffee einen neuen Geschmack verleiht, der mitunter positiv überrascht. Viele bringen darum nicht nur Postkarten oder Souvenirs mit nach Hause, sondern auch Kaffee: als Mitbringsel, Geschenk oder Erinnerungsstück an den Urlaub.

Einfuhr aus EU-Ländern

Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr. Das bedeutet:

  • Zollfrei: Kaffee kann in unbegrenzter Menge für den persönlichen Gebrauch zollfrei nach Deutschland eingeführt werden.
  • Keine Kaffeesteuer: Auch die Kaffeesteuer entfällt, solange es sich um sogenannte „Reisemengen“ handelt, die eindeutig dem Eigenbedarf dienen.
  • Richtwert: Als Orientierung gelten 10 Kilogramm Kaffee. Wer diese Menge überschreitet, sollte im Zweifelsfall nachweisen können, dass der Kaffee nicht für gewerbliche Zwecke gedacht ist.

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern)

Hier gelten die allgemeinen Freigrenze bei Reisen:

  • Flug- oder Seereisen: Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro
  • Andere Verkehrsmittel (z. B. Auto, Bahn): bis 300 Euro
  • Reisende unter 15 Jahren: bis 175 Euro

Kaffee innerhalb dieser Freigrenzen

  • Kaffee ist zoll- und steuerfrei, solange der Gesamtwert der mitgeführten Waren die jeweilige Freigrenze nicht überschreitet.
  • Frühere spezielle Kaffeemengenbegrenzungen wurden abgeschafft. Kaffee fällt jetzt unter die allgemeine Wertgrenze.

Ab hier muss Kaffeesteuer gezahlt werden

  • Wird die Wertgrenze überschritten, fallen Einfuhrabgaben an: Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Kaffeesteuer.
  • Die Kaffeesteuer fällt in Deutschland grundsätzlich bereits ab dem ersten Gramm an, wenn der Kaffee gewerblich eingeführt wird.
  • Für Privatpersonen gilt: Solange die Freigrenzen eingehalten werden, ist der Kaffee steuerfrei. Allerdings können die Behörden verlangen, dass glaubhaft gemacht wird, dass der Kaffee auch wirklich nur privat konsumiert wird.

Wichtige Hinweise für den Gebrauch

  • Persönlicher Gebrauch: Die eingeführten Waren müssen eindeutig für den Eigenverbrauch bestimmt sein.
  • Belege aufbewahren: Kaufbelege sollten mitgeführt werden, um den Warenwert bei einer Kontrolle nachzuweisen. Ohne Beleg erfolgt eine Schätzung durch den Zoll.

Kaffeesteuersätze in Deutschland

  • Röstkaffee: 2,19 Euro pro Kilogramm
  • Löslicher Kaffee: 4,78 Euro pro Kilogramm
  • Kaffeehaltige Waren (10–900 g Kaffee/kg): Staffelung je nach Kaffeeanteil

Fazit Kaffee als kulinarisches Souvenir ist nicht nur erlaubt, sondern auch beliebt – und in den meisten Fällen völlig unproblematisch. Nur wer große Mengen oder besonders wertvolle Kaffeesorten mitbringt, sollte die Kaffeesteuer im Blick haben. Aktuelle Informationen und Einfuhrbestimmungen bietet der Deutsche Zoll auf seiner offiziellen Website.

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Jörg von Coffeemakers wurde schon vor Jahren von der Leidenschaft für Kaffee erfasst. Hier kann er sie zum Beruf machen! Deshalb ist er unser Experte für Kaffee und Kaffeevollautomaten. Egal ob es um Röstprofile geht, oder den Tausch eines Drainageventils – Jörg ist ihr perfekter Ansprechpartner. Hier im Coffeemakers Magazin versorgt er Sie regelmäßig mit Tipps und Tricks, außerdem versendet er unseren mit weiteren Tipps und vor allem günstigen Angeboten gefüllten Newsletter.

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